Über ein Jahr nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) liegt mit dem KonCanG-Bericht 2025 von Institut für Suchtforschung Frankfurt am Main und der Evangelischen Hochschule Freiburg (1) erstmals eine umfassende Datensammlung vor, die Aufschluss darüber gibt, wie sich Konsummuster und Bezugswege seit der Reform verändert haben. Mehr als 11.000 Personen nahmen an der Online-Befragung teil, doch bevor man die Ergebnisse interpretiert, ist ein methodischer Hinweis wichtig: Die Studie ist nicht repräsentativ. Befragt wurden überwiegend männliche, häufig konsumierende und vergleichsweise junge Menschen. Es handelt sich also nicht um ein Abbild der Gesamtgesellschaft, sondern um eine Momentaufnahme aktiver Konsumierender (KonCanG 2025, S. 2).
Gerade deshalb lohnt ein genauer Blick: Auch wenn keine generellen Prävalenzraten abgeleitet werden können, zeigen die Daten klare Tendenzen. Sie zeichnen nach, wie sich Erwachsene und Jugendliche nach dem neuen Rechtsrahmen orientieren, welche Rolle Eigenanbau und Apotheken inzwischen spielen und wo Dealer:innen weiterhin präsent bleiben.
Die zentrale Frage lautet damit:
Hat das Cannabisgesetz seine Ziele erreicht: Entkriminalisierung, Jugendschutz, Eindämmung des Schwarzmarkts?
Oder offenbaren die Zahlen bereits im ersten Jahr Nachbesserungsbedarf?
Im folgenden Artikel fasse ich die zentralen Ergebnisse des KonCanG-Berichts zusammen, ordne sie ein und leite daraus konkrete Forderungen für die Weiterentwicklung des Cannabisgesetzes ab.
Cannabis-Bezugsquellen nach einem Jahr: Erwachsene vs. Jugendliche
Die Daten des KonCanG-Berichts machen deutlich: Erwachsene und Jugendliche bewegen sich in völlig unterschiedlichen Märkten. Während Erwachsene den Schritt zu legalen Quellen vollziehen, bleibt für Minderjährige der Schwarzmarkt nahezu ungebrochen bestehen. Das überrascht nicht, schließlich ist ihnen der Zugang zu legalem Cannabis versperrt. Eigentlich sollten Jugendliche gar nicht konsumieren. Die Realität zeigt jedoch: Verbote machen Dealer:innen nicht arbeitslos. Doch ist Dealer gleich Dealer? Ohne zynisch werden zu wollen: Wenn Entkriminalisierung dazu führt, dass Jugendliche ihr Gras über volljährige Bekannte aus sauberem Eigenanbau bekommen, statt bei Kontakten zur organisierten Kriminalität, wo gleich auch härtere Substanzen im Angebot sind, dann wäre das zumindest ein kleiner Schritt nach vorn.
Erwachsene Konsumierende: Verlagerung auf legale Quellen
Vor Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (31.03.2024) waren Dealer:innen und Freundeskreis die wichtigsten Bezugswege. Ein Jahr später zeigt sich ein drastischer Wandel: 88,4 Prozent der erwachsenen Befragten beziehen ihr Cannabis nun aus legal erzeugten Quellen: Eigenanbau, Apotheken oder Anbauvereine (KonCanG 2025, S. 2). Diese Zahl bezieht sich auf die befragte Stichprobe und ist nicht repräsentativ für die Gesamtbevölkerung.
Besonders ins Auge fällt der Eigenanbau: Knapp die Hälfte nennt ihn als wichtigste Quelle (ebd., S. 21). Die Apotheke folgt mit rund 29 Prozent, während Anbauvereine bislang nur 1,9 Prozent erreichen. Der Anteil der primär illegalen Wege ist auf 19,9 Prozent gesunken; betrachtet man ausschließlich Dealer:innen, sind es sogar nur noch 11,6 Prozent (ebd.).

Jugendliche Konsumierende: Dealer:innen bleiben Hauptquelle
Für Jugendliche zeichnet sich ein anderes Bild. 45,8 Prozent beziehen Cannabis von Bekannten, 33,3 Prozent von Dealer:innen. Nur 6,3 Prozent nannten Eigenanbau als Bezugsquelle (KonCanG 2025, S. 26).
Während Dealer:innen bei Erwachsenen kaum noch eine Rolle spielen, bleiben sie für Jugendliche eine der zentralen Quellen. Noch deutlicher: Nach Einführung des CanG zeigt sich keine nennenswerte Verschiebung, der legale Rahmen hat auf Minderjährige bislang keinen spürbaren Einfluss.
Zwischenfazit: Erwachsene profitieren, Jugendliche nicht
Die Ergebnisse zeigen einen klaren Kontrast. Erwachsene nutzen das Gesetz, um legale Wege zu beschreiten. Jugendliche bleiben dagegen im Schwarzmarkt. Eines der zentralen Ziel des Gesetzes, Jugendschutz durch Verdrängung illegaler Strukturen, bleibt bislang unerfüllt.
Konsumformen und Substanzen: Was und wie konsumiert wird
Die KonCanG-Daten geben Aufschluss darüber, welche Konsumformen dominieren und welche Substanzen neben klassischem Cannabis genutzt werden. Dabei zeigen sich klare Alters- und Geschlechtsunterschiede und ein wachsendes Problemfeld bei synthetischen Cannabinoiden.
Joints bleiben Standard, Vaporizer holen auf
Der Joint mit Tabak bleibt die mit Abstand häufigste Konsumform, bei Jugendlichen wie Erwachsenen (KonCanG 2025, S. 11 f.). Bei Erwachsenen zeichnet sich jedoch eine Diversifizierung ab: Vor allem ältere Konsumierende greifen zunehmend zum Vaporizer.
Bei Jugendlichen zeigt sich dieses Muster kaum. Hier dominiert der Joint nahezu exklusiv. Auch die Geschlechterunterschiede sind deutlich: Frauen nutzen signifikant häufiger den Joint mit Tabak, Männer und diverse Personen eher den Vaporizer. Altersabhängig ergibt sich ein Gradient: Jüngere tendieren stärker zum Joint (auch ohne Tabak), Ältere eher zum Vaporizer.

Halbsynthetische Cannabinoide: HHC und Co.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen die sogenannten halbsynthetischen Cannabinoide wie Hexahydrocannabinol (HHC). Obwohl das Cannabisgesetz primär den Zugang zu pflanzlichem Cannabis regelt, geben 22,5 Prozent der Befragten an, HHC oder vergleichbare Substanzen konsumiert zu haben (KonCanG 2025, S. 2 u. S.14 f.).
Die Nutzung ist auffällig ungleich verteilt: Jugendliche, Frauen und diverse Personen berichten häufiger von HHC-Konsum, während erwachsene Männer deutlich seltener zugreifen. Diese Muster legen nahe, dass gerade Gruppen, die im legalen Markt weniger sichtbar sind, stärker auf Alternativsubstanzen ausweichen.
Zwischenfazit: Ein unterschätzter Parallelmarkt
Die Daten machen zweierlei deutlich: Erstens bleibt der Tabak-Joint kulturell dominant, trotz wachsender Alternativen wie Vaporizer. Zweitens wächst mit HHC und ähnlichen Stoffen ein Parallelmarkt, der vom Cannabisgesetz kaum erfasst wird. Für den Jugendschutz ist das ein ernstzunehmendes Risiko, da diese Substanzen in Verfügbarkeit und Risikoprofil weniger reguliert sind. Zwar ist mit dem Verbot von HHC Ende Juni 2024 (also der Aufnahme ins NpSG) ein wichtiger Schritt getan. Die nächsten Derivate stehen aber erfahrungsgemäß schnell wieder in den Regalen verantwortungsloser Kioskbetreiber.
Subjektive Wirkungen und Straßenverkehr: Alltagserfahrungen nach dem CanG
Die Befragung erfasst nicht nur Konsummuster, sondern auch die subjektiven Folgen der Reform. Hier zeigen sich zwei Seiten: Entkriminalisierung und Normalisierung im Alltag auf der einen, rechtliche Unsicherheit im Straßenverkehr auf der anderen.
Entkriminalisierung: Weniger Strafangst, mehr Normalität
Ein zentrales Ziel des Cannabisgesetzes war die Entkriminalisierung. Im KonCanG-Bericht zeigt sich, dass dies Wirkung entfaltet: Über drei Viertel der Befragten gaben an, seit Inkrafttreten des Gesetzes keine Angst vor Strafverfolgung mehr zu haben (KonCanG 2025, S. 29). Viele beschreiben zudem, dass sich der Umgang mit Cannabis „normaler“ und weniger stigmatisiert anfühlt.
Dieser Effekt könnte auch eine positive Nebenwirkung haben: Wer weniger Angst vor Repression hat, sucht eher professionelle Hilfe, wenn Probleme auftreten.
Straßenverkehr: Grenzwert schafft Unsicherheit
Anders fällt die Bilanz im Straßenverkehr aus. Zwar wurde der THC-Grenzwert politisch angehoben, doch die Wirkung bleibt begrenzt. Rund die Hälfte der Befragten empfindet die Neuregelung als Entlastung, insbesondere gelegentliche Konsumierende. Tägliche Nutzer:innen berichten dagegen, dass die Rechtsunsicherheit fortbesteht (ebd., S. 35).
Das Kernproblem: THC-Restwerte im Blut sagen nicht zwingend etwas über die tatsächliche Fahrtüchtigkeit aus. Wer regelmäßig konsumiert, kann auch im nüchternen Zustand Werte erreichen, die rechtlich problematisch sind. Hinzu kommt: Für Mischkonsum – etwa Cannabis und Alkohol – fehlen bisher klare Vorgaben, obwohl hier die Risiken am größten sind.(2)(3)(4)
Zwischenfazit: Alltag normalisiert, Straßenverkehr ungelöst
Während die Entkriminalisierung im Alltag Wirkung zeigt, bleibt das Verkehrsrecht eine Grauzone. Der KonCanG-Bericht verdeutlicht, dass die bisherige Anpassung nicht ausreicht, um Konsumierende und Behörden gleichermaßen zu entlasten. Die politische Entscheidung für einen fixen Grenzwert mag pragmatisch gewesen sein, wissenschaftlich belastbar ist sie kaum.
Interpretation: Zwischen Fortschritt und blinden Flecken
Die Ergebnisse des KonCanG-Berichts lassen sich zweigeteilt lesen: Für Erwachsene funktioniert das Gesetz überraschend schnell, für Jugendliche, Patient:innen und im Straßenverkehr bleiben jedoch zentrale Lücken bestehen.
Entkriminalisierung: Erwachsene wechseln rasch zu legalen Quellen
Die Entkriminalisierung wirkt. Erwachsene Konsumierende haben ihre Bezugswege in einem Tempo auf legale Quellen verlagert, das im internationalen Vergleich bemerkenswert ist. Zu beachten ist, dass die KonCanG-Daten auf einer Online-Selbstselektion beruhen und nicht repräsentativ sind. Sie zeigen Tendenzen, keine durchschnittlichen Bevölkerungswerte. Hier lohnt sich aber ein Blick auf ein Land, welches bereits langfristige Erhebungen zur Legalisierung machen konnte: In Kanada stieg der Anteil der Konsumierenden, die ihr Cannabis über legale Geschäfte bezogen, von nur 4 Prozent im Jahr 2018 auf 72 Prozent im Jahr 2023/24. (5)
Der Unterschied erklärt sich aus den Systemen: Kanada setzte auf Fachgeschäfte, hatte aber anfangs Preis- und Lieferprobleme. In Deutschland kompensieren Eigenanbau und Apotheken diese Lücke, ein Sonderweg, der Justiz und Polizei dennoch entlastet.
Jugendschutz: Dealer bleiben zentrale Anlaufstelle für Minderjährige
Ganz anders das Bild bei Minderjährigen. Dealer:innen und Freundeskreise sind weiterhin die wichtigsten Bezugswege, legale Optionen spielen kaum eine Rolle. Der gesetzliche Jugendschutz bleibt damit weitgehend Symbolpolitik. Statt Jugendlichen den Schwarzmarkt zu entziehen, behalten Dealer ihre Kundschaft und können sich womöglich noch stärker auf diese Altersgruppe konzentrieren. Damit bleibt vor allem auch der Zugang zu härteren Drogen. Nicht zu vernachlässigen ist die Problematik der Verunreinigung durch Streckungsmittel (z. B. Haarspray), was zusätzliche gesundheitliche Gefahren birgt.
Hinzu kommt ein wachsendes Risiko: halbsynthetische Cannabinoide wie HHC sind gerade bei Jugendlichen und Frauen verbreitet. Sie bleiben weitgehend außerhalb der Regulierung und stellen ein eigenes Gefahrenfeld dar.
Medizinisches Cannabis: Patient:innen tragen weiter die Kosten
Auch für Patient:innen ist die Bilanz ambivalent. Zwar steigt der Bezug über Apotheken, doch 94 Prozent der Befragten bezahlen aus eigener Tasche und ohne Kassenrezept (KonCanG 2025, S. 21). Diese Zahl umfasst jedoch sowohl schwerkranke Menschen, die Cannabis medizinisch dringend benötigen, als auch Patient:innen, die es auf Privatrezept aus eher ‚Lifestyle-nahen‘ Gründen beziehen. Klar ist: Unter den derzeitigen Bedingungen bleibt der Zugang stark vom Einkommen abhängig, eine gleichberechtigte medizinische Versorgung ist so nicht gewährleistet. Die Studie differenziert nicht, inwieweit das System für den Bezug von medizinischem Cannabis ausgenutzt wird.
Straßenverkehr: THC-Grenzwerte bleiben problematisch
Auch in Bezug auf Cannabis und Straßenverkehr wirkt die Reform halbherzig. Zwar empfinden rund die Hälfte der Befragten die neuen Grenzwerte als Entlastung, insbesondere Gelegenheitskonsumierende. Regelmäßig Nutzer:innen haben aber Schwierigkeiten.
Das Kernproblem: THC-Restwerte im Blut sind kein verlässlicher Indikator für Fahrtüchtigkeit. Mehrere Studien zeigen, dass Blut-THC und tatsächliche Fahrleistung nur schwach korrelieren,regelmäßige Konsumierende können auch im nüchternen Zustand Werte erreichen, die rechtlich problematisch sind. (2)(3)(4). Für Mischkonsum, etwa Cannabis und Alkohol, fehlen bislang klare Vorgaben, obwohl hier die größten Risiken liegen.
Gesamtbild: Ein halbes Gesetz
Damit entsteht ein zweigeteiltes Bild: Für Erwachsene ist das Cannabisgesetz ein funktionierender Weg aus dem Schwarzmarkt. Für Jugendliche, Patient:innen und im Straßenverkehr bleibt es ein halbes Gesetz; mit deutlichen Nachbesserungsbedarfen. Insbesondere im Hinblick auf die zahlreichen Diskussionen um den Jugendschutz vor und nach dem Inkrafttreten des CanG ist dies eine traurige Bilanz. Denn gerade dieser Aspekt wurde von beiden Seiten in den politischen Debatten intensiv diskutiert. Es schlägt sich aber zu wenig im CanG und der aktuellen Umsetzung nieder. Das wird durch den KonCanG-Bericht noch einmal unterstrichen.
Forderungen: Wo das Cannabisgesetz nachgebessert werden muss
Die Daten des KonCanG-Berichts machen deutlich: Das Cannabisgesetz wirkt, aber nicht überall. Damit es mehr ist als ein halber Schritt, braucht es Nachbesserungen. Fünf Baustellen stechen besonders hervor.
Cannabis-Fachhandel: Versorgung zwischen Big Pharma und Craft Cannabis
Eigenanbau und Apotheken allein reichen nicht aus, um den Schwarzmarkt zu verdrängen. Deutschland braucht regulierte Cannabis-Fachgeschäfte, die zwei Versorgungslinien kombinieren: Zum einen standardisierte, GMP-konforme Produkte aus industrieller Produktion, wie sie heute schon über Apotheken erhältlich sind. Zum anderen Craft Cannabis aus Anbauvereinigungen, das Vielfalt, Sortenprofil und Nähe zur Community bietet.
Dieses duale Modell würde Erwachsenen eine legale, praktikable Bezugsquelle eröffnen, unabhängig davon, ob sie Eigenanbau betreiben können oder nicht. Dealer:innen würden damit einen Großteil ihrer erwachsenen Kundschaft verlieren. Je stärker der Schwarzmarkt austrocknet, desto weniger attraktiv und verfügbar bleibt er dann auch für Jugendliche, selbst wenn diese weiterhin keinen legalen Zugang zu Cannabis haben. Die Sorge vor Kommerzialisierung ließe sich vermeiden, wenn Fachgeschäfte streng reguliert werden, eher wie Apotheken als wie Tabakshops.
Jugendschutz im Cannabisgesetz: Dealer bleiben das Schlupfloch
Die KonCanG-Daten zeigen: Jugendliche beziehen Cannabis weiterhin überwiegend über Dealer:innen und den Freundeskreis. Damit bleibt der gesetzliche Jugendschutz Symbolpolitik. Es braucht realistische Präventionsprogramme in Schulen und Jugendeinrichtungen, die evidenzbasiert und ohne Panikmache über Risiken informieren.
Parallel muss die Regulierung Schritt halten mit neuen halbsynthetischen Cannabinoiden. Nach dem HHC-Verbot tauchten sofort Alternativen wie HHC‑O oder THC‑P auf, die teils offen gehandelt werden, oft ohne klare Altersgrenzen. Solange hier keine verlässliche Regulierung greift, bleibt der Schutz Jugendlicher lückenhaft.
Medizinisches Cannabis: Kostenhürde muss fallen
Auch beim medizinischen Cannabis ist die Bilanz enttäuschend: 94 Prozent der Apothekenkund:innen zahlen selbst, ohne Kassenrezept. Damit bleibt der Zugang abhängig vom Einkommen, schwerkranke Menschen und „Lifestyle-Patient:innen“ stehen in derselben Kostenfalle.
Eine faire Versorgung erfordert verbindliche Kostenübernahme bei klar definierten, schweren Indikationen, etwa Parkinson, MS oder chronischen Schmerzsyndromen. Bei unspezifischen Diagnosen wie Rückenschmerzen oder Schlafstörungen darf Cannabis nicht zum bequemen Lifestyle-Rezept werden. Nötig sind jedoch transparente, einheitliche Kriterien, um Ärzt:innen und Patient:innen vor endlosen Antragsverfahren und willkürlichen Ablehnungen zu schützen.
THC-Grenzwerte im Straßenverkehr: Wissenschaft statt Willkür
Im Straßenverkehr herrscht weiter Unsicherheit. Der neue THC-Grenzwert entlastet vor allem Gelegenheitskonsumierende, doch regelmäßige Nutzer:innen profitieren kaum. Das liegt daran, dass THC-Restwerte im Blut nur schwach mit der tatsächlichen Fahrtüchtigkeit korrelieren (2)(3)(4). Wer regelmäßig konsumiert, kann auch im nüchternen Zustand rechtlich problematische Werte erreichen.
Nötig sind wissenschaftlich fundierte Kriterien wie standardisierte Beeinträchtigungstests und klare Regeln für Mischkonsum, besonders bei Cannabis und Alkohol. Nur so entsteht echte Rechtssicherheit für Konsumierende und Behörden.
Anbauvereine: Dritte Säule mit Potenzial
Die Rolle der Anbauvereine ist bisher marginal, nur 2,5 Prozent nutzen sie als Bezugsquelle. Dabei könnten sie als „Craft-Säule“ zwischen Eigenanbau und Fachhandel viel leisten: Sortenvielfalt, Nähe zur Community, soziale Kontrolle.
Damit das gelingt, müssen sie aber liberalisiert werden. Heute verhindern hohe bürokratische Hürden, komplexe Auflagen und Gründungsbarrieren, dass Vereine ihr Potenzial entfalten. Weniger Papierarbeit, klare Qualitätsstandards und echte Förderung würden sie zu einer tragfähigen Alternative zum Schwarzmarkt machen und den Fachhandel sinnvoll ergänzen.
Fazit: Ein halbes Gesetz reicht nicht
Das Cannabisgesetz hat Entkriminalisierung und legale Zugänge geschaffen, ein Fortschritt, den man nicht kleinreden sollte. Doch die Bilanz nach einem Jahr zeigt auch: Ohne Nachjustierung bleibt es ein Torso. Jugendschutz, Kostenfairness und Verkehrssicherheit dürfen nicht länger auf später verschoben werden.
Und jetzt du: Welche Baustelle würdest du zuerst angehen: Fachhandel, Jugendschutz, Kassenleistung oder Straßenverkehr? Schreib deine Meinung in die Kommentare. Schließlich wächst Veränderung nicht von allein, außer vielleicht im Stoffblumentopf im Growzelt.
Weiterführende Quellen
- Projektbericht: Veränderungen für Konsumierende von Cannabis durch das Cannabisgesetz KonCanG
- Fitzgerald et al. (2023) – Simulationsstudie
- Marcotte et al. (JAMA Psychiatry, 2020) – Klinische Randomisierte Studie
- Wurz et al. (2022) – Breath & Blood Correlation
- Canadian Cannabis Survey 2024 – Health Infobase