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Medi­zi­ni­sches Can­na­bis: Gesetz­li­che Grund­la­gen und Her­aus­for­de­run­gen für Pati­en­ten mit chro­ni­schen Erkran­kun­gen in Deutsch­land

In Zei­ten glo­ba­ler Ver­net­zung und weit­ge­hen­der Infor­ma­ti­ons­frei­heit rücken chro­ni­sche Erkran­kun­gen und die Men­schen, die chro­ni­sche Erkran­kun­gen haben, immer mehr in den Fokus. Man­che Krank­heits­bil­der stel­len Betrof­fe­ne, Ärz­te, Apo­the­ker und die Phar­ma­in­dus­trie vor gro­ße Her­aus­for­de­run­gen. Vor die­sem Hin­ter­grund ist es nor­mal, sich nach Alter­na­ti­ven umzu­se­hen, die man vor­her auf Grund sei­ner Erzie­hung und Vor­bil­dung nicht in Betracht gezo­gen hat.

Die For­schung an Can­na­bis und sei­nen Inhalts­stof­fen steckt noch in den Kin­der­schu­hen

Can­na­bis kann eine sol­che Alter­na­ti­ve sein. Die For­schung an der Pflan­ze und ihren Inhalts­stof­fen wur­de jahr­zehn­te­lang ver­nach­läs­sigt, bzw. fand auf­grund von Ver­bo­ten nicht statt. Mitt­ler­wei­le hat man jedoch erkannt, dass Can­na­bis­me­di­ka­ti­on bei vie­len Indi­ka­tio­nen eine Alter­na­ti­ve oder Ergän­zung zu den medi­zi­ni­schen Leit­li­ni­en bie­tet.

Die­ser Arti­kel soll vor­stel­len, wel­che gesetz­li­chen Grund­la­gen für die Ver­schrei­bung von medi­zi­ni­schem Can­na­bis gel­ten. Außer­dem möch­te ich dar­le­gen, auf wel­che Pro­ble­me man als Mensch mit chro­ni­scher Erkran­kung dabei sto­ßen kann und Lösungs­vor­schlä­ge auf­zei­gen.

Dis­clai­mer

An die­ser Stel­le wie gehabt der übli­che Hin­weis: Ich bin weder Medi­zi­ner noch Jurist. Alle hier zur Ver­fü­gung gestell­ten Infor­ma­tio­nen sind nach bes­tem Wis­sen und Gewis­sen recher­chiert und wo es mög­lich war mit den ent­spre­chen­den Quel­len belegt. Das Lesen die­ses Arti­kels ersetzt weder eine juris­ti­sche noch eine medi­zi­ni­sche Bera­tung.

Can­na­bis als Medi­zin ist in Deutsch­land legal

Can­na­bis (per Defi­ni­ti­on: Pflan­zen und Pflan­zen­tei­le der zur Gat­tung Can­na­bis gehö­ren­den Pflan­zen“) sind in Deutsch­land seit 2011 (1) ein ver­kehrs- und ver­schrei­bungs­fä­hi­ges Arz­nei­mit­tel.  Bis März 2017 muss­te es dafür „in Zube­rei­tun­gen, die als Fer­tig­arz­nei­mit­tel zuge­las­sen sind“, ent­hal­ten sein. Seit März 2017 sind auch Can­na­bis­blü­ten aus staat­lich kon­trol­lier­tem Anbau (2) und Impor­ten (3) erlaubt. Der Erhalt von Can­na­bis­blü­ten oder ‑prä­pa­ra­ten als Medi­zin ist aber an bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen gebun­den (4):

  1. Es muss eine „schwer­wie­gen­de“ Erkran­kung vor­lie­gen
  2. eine all­ge­mein aner­kann­te, dem medi­zi­ni­schen Stan­dard ent­spre­chen­de Leis­tung steht nicht zur Ver­fü­gung oder kann wegen Neben­wir­kun­gen oder dem Krank­heits­zu­stand des Ver­si­cher­ten nicht ange­wen­det wer­den (Ein­schät­zung erfolgt durch behan­deln­den Arzt)

    und/oder
  3. es besteht eine nicht ganz ent­fernt lie­gen­de Aus­sicht auf eine spür­ba­re posi­ti­ve Ein­wir­kung auf den Krank­heits­ver­lauf oder auf schwer­wie­gen­de Sym­pto­me
  4. Die Kran­ken­ver­si­che­rung muss die Ver­ord­nung geneh­mi­gen (und darf nur in begrün­de­ten Aus­nah­me­fäl­len ableh­nen), bevor  die Ver­sor­gung mit Can­na­bis­me­di­ka­ti­on beginnt

Was bedeu­tet „schwer­wie­gend“ in Bezug auf Erkran­kun­gen?

Der Begriff „schwer­wie­gen­de Erkran­kung“ ist in in die­sem Zusam­men­hang lei­der nicht defi­niert. Im Zusam­men­hang mit Kran­ken­ver­si­che­run­gen spricht man von „schwer­wie­gen­der Erkran­kung“, wenn die Krank­heit auf­grund der Schwe­re die Lebens­qua­li­tät auf Dau­er nach­hal­tig beein­träch­tigt (5). In zahl­rei­chen Gerichts­ent­schei­dun­gen zum The­ma Can­na­bis­me­di­ka­ti­on sind bereits vie­le Krank­hei­ten als „schwer­wie­gend“ aner­kannt (sie­he unten). Zu dies­be­züg­li­chen Gerichts­ent­schei­dun­gen kommt es, weil die Kran­ken­kas­sen einen Kos­ten­über­nah­me­an­trag in 30–40% der Fäl­le ableh­nen (6), obwohl dies nur in „begrün­de­ten Aus­nah­me­fäl­len“ gesche­hen soll. Ein Mensch mit chro­ni­scher und/oder schwer­wie­gen­der Erkran­kung muss aber noch ande­re Hür­den über­win­den, bevor es zum Kos­ten­über­nah­me­an­trag kommt. Für Men­schen mit einer chro­ni­schen Erkran­kung kann auf die per­sön­li­che Erfah­rung durch­aus der Begriff „schwer­wie­gend” zutref­fen. Die per­sön­li­che Erfah­rung ent­spricht lei­der nicht immer der Aus­le­gung von Kran­ken­kas­sen.

Chro­ni­sche Erkran­kun­gen sind ein Voll­zeit­job

Die Lis­te der Krank­heits­in­di­ka­tio­nen, die in Deutsch­land mit Can­na­bis behan­delt wer­den, ist lang. Sowohl Kran­ken­kas­sen (7) als auch Kli­ni­ken (8) und auch der deut­sche Hanf­ver­band (9) infor­mie­ren dar­über. Die Auf­zäh­lun­gen sind unter­schied­lich lang und wider­spre­chen sich teil­wei­se. Als Blog­ger habe auch ich nicht die genau­en Daten der Kran­ken­kas­sen und kann hier nur mei­ne Recher­chen zusam­men­tra­gen. Eine chro­ni­sche Erkran­kung zu mana­gen, nimmt viel Zeit und Ener­gie in Anspruch. Dadurch, dass Ärz­te sich gefühlt immer weni­ger Zeit neh­men (was nicht den Men­schen, son­dern unse­rem brö­ckeln­den Gesund­heits­sys­tem geschul­det ist), wird man mit der Zeit immer mehr zum Meis­ter der eige­nen Erkran­kung. Eige­nes Recher­chie­ren und das Ver­net­zen mit Selbst­hil­fe­grup­pen ist des­halb oft uner­läss­lich, wird aber zum Glück durch das Inter­net erleich­tert.

Krank­hei­ten, bei denen Can­na­bis als Medi­ka­ment ein­ge­setzt wird

Kann denn nun jede schwer­wie­gen­de oder chro­ni­sche Erkran­kung mit Can­na­bis behan­delt wer­den?  Pau­schal lau­tet die Ant­wort „nein“. Um die Recher­che zu erleich­tern, folgt hier eine (wahr­schein­lich nicht voll­stän­di­ge) alpha­be­ti­sche Lis­te der Krank­heits­in­di­ka­tio­nen, die bereits mit Can­na­bis behan­delt wur­den

  • All­er­gi­sche Dia­the­se
  • Angst­stö­rung
  • Appe­tit­lo­sig­keit und Abma­ge­rung
  • Arm­ple­xus­pa­re­se
  • Arthro­se
  • Asth­ma
  • Aufmerksamkeitsdefizit/Hyperaktivitätsstörung (ADHS)
  • Autis­mus
  • Bar­rett-Öso­pha­gus
  • Bla­sen­krämp­fe
  • Ble­pha­ro­s­pas­mus
  • Bor­der­line-Stö­rung
  • Bor­re­lio­se
  • Chro­ni­sche intesti­na­le Pseu­doob­struk­ti­on (CIPO)
  • Chro­ni­sche Poly­ar­thri­tis
  • Chro­ni­sche Schmer­zen
  • Chro­ni­sches Müdig­keits­syn­drom
  • Chro­ni­sches Wir­bel­säu­len­syn­drom
  • Clus­ter-Kopf­schmer­zen
  • Coli­tis ulce­ro­sa
  • Depres­si­ve Stö­run­gen
  • Epi­lep­sie
  • Fai­led-back-sur­gery-Syn­drom
  • Fibro­my­al­gie
  • Her­edi­tä­re moto­risch-sen­si­ble Neu­ro­pa­thie mit Schmerz­zu­stän­den und Spas­men
  • HIV-Infek­ti­on
  • HWS- und LWS-Syn­drom
  • Hyper­hi­dro­sis
  • Kopf­schmer­zen
  • Lum­bal­gie
  • Lupus ery­the­ma­to­des
  • Migrai­ne accom­pa­gnée
  • Migrä­ne
  • Mito­chon­dro­pa­thie
  • Mor­bus Bech­te­rew
  • Mor­bus Crohn
  • Mor­bus Scheu­er­mann
  • Mor­bus Still
  • Mor­bus Sudeck
  • Mul­ti­ple Skle­ro­se (MS)
  • Neu­ro­der­mi­tis
  • Par­oxys­ma­le non­ki­ne­sio­ge­ne Dys­ki­ne­se (PNKD)
  • Poly­neu­ro­pa­thie
  • Pos­ner-Schloss­mann-Syn­drom
  • Post­trau­ma­ti­sche Belas­tungs­stö­rung
  • Pso­ria­sis (Schup­pen­flech­te)
  • Reiz­darm
  • Rheu­ma (rheu­ma­to­ide Arthri­tis)
  • Sar­ko­ido­se
  • Fol­gen von Schä­del-Hirn-Trau­ma
  • Schlaf­stö­run­gen
  • Schmerz­haf­te Spas­tik bei Syrin­go­mye­lie
  • Schmerz­syn­drom nach Poly­trau­ma
  • Sys­te­mi­sche Sklero­der­mie
  • Tetras­pas­tik nach infan­ti­ler Cere­bral­pa­re­se
  • Tha­la­mus­syn­drom
  • Throm­ban­gi­tis obli­terans
  • Tics
  • Tin­ni­tus
  • Tour­et­te-Syn­drom
  • Tricho­t­il­lo­ma­nie
  • Urti­ka­ria unkla­rer Gene­se
  • Zer­vi­ko­bra­chi­al­gie
  • Fol­gen von Schä­del-Hirn-Trau­ma
  • Zwangs­stö­run­gen

Ergän­zun­gen zu die­ser Auf­zäh­lung neh­me ich gern per Kom­men­tar oder Mail ent­ge­gen.

Wel­che Ärz­te ver­schrei­ben Can­na­bis?

Das Wich­tigs­te zuerst: Nach dem wei­ter oben genann­ten Para­gra­fen des Sozi­al­ge­setz­buchs (4) ist jeder Arzt mit kas­sen­ärzt­li­cher Zulas­sung (außer Tier­ärz­te und Zahn­ärz­te) dazu berech­tigt, Can­na­bis zu ver­schrei­ben. Die  Mög­lich­kei­ten, ein Rezept zu bekom­men, beschrän­ken sich also nicht auf Schmerz­me­di­zi­ner, Neu­ro­lo­gen und Onko­lo­gen. Trotz­dem ver­schrei­ben auch nach fast sie­ben Jah­ren nur weni­ge Ärz­te Can­na­bis. Das liegt einer­seits dar­an, dass der Pflan­ze immer noch das Stig­ma der „schmud­de­li­gen“ Dro­ge anhaf­tet. Es ist nicht aus­zu­schlie­ßen, dass Medi­zi­ner hier auch auf den eige­nen Ruf bedacht sind und des­we­gen von einer Ver­schrei­bung des Medi­ka­ments abse­hen. Ande­rer­seits sind Can­na­bis und Can­na­bis­prä­pa­ra­te nicht wie jede ande­re Medi­zin, son­dern es gibt hin­sicht­lich Wir­kung, Ein­do­sie­rung, etc. eini­ge Beson­der­hei­ten, die zu beach­ten sind. Und zum drit­ten befürch­ten vie­le Ärz­te Regress­for­de­run­gen der Kran­ken­kas­sen. Denn ein Kas­sen­arzt, der einem Pati­en­ten ein medi­zi­ni­sches Can­na­bis­re­zept aus­stellt, ver­ur­sacht höhe­re Kos­ten als einer, der eben das nicht tut. Kran­ken­kas­sen haben die Hand­ha­be, Geld von Ärz­ten zurück­zu­for­dern, die mehr Kos­ten ver­ur­sa­chen als Kol­le­gen in der glei­chen Regi­on. Ärz­te müss­ten dies not­falls aus ihren eige­nen Rück­la­gen bezah­len und das kann bei vie­len Rezep­ten Bank­rott bedeu­ten. Es kann als Mensch mit chro­ni­scher Erkran­kung hilf­reich sein, sich in Selbst­hil­fe­grup­pe und Pati­en­ten­ver­ei­ni­gun­gen umzu­hö­ren, wel­cher Arzt Can­na­bis ver­schreibt. Netz­wer­ken ist hier der Schlüs­sel. Eine gute Mög­lich­keit bie­ten auch ent­spre­chen­de Inter­net­auf­trit­te, wie z.B. hier.

Wer Can­na­bis als Medi­zin bean­tra­gen möch­te, braucht sei­ne medi­zi­ni­schen Unter­la­gen

Wenn man einen Arzt gefun­den hat, der Can­na­bis ver­schreibt, heißt das aber noch nicht, dass man auch Can­na­bis­me­di­ka­men­te bekommt. Laut Sozi­al­ge­setz­buch müs­sen für Can­na­bis als Medi­ka­ti­ons­al­ter­na­ti­ve alle ande­ren Optio­nen aus­ge­schöpft sein. Das heißt in der Regel jedes ande­re Medi­ka­ment und jede ande­re Form der The­ra­pie. Ob wegen Neben­wir­kun­gen oder aus ande­ren Grün­den, ist hier sekun­där. Es ist daher auch hier sinn­voll, die eige­ne Erkran­kung gut zu ver­wal­ten und alle Unter­la­gen bezüg­lich der eige­nen Erkran­kung zusam­men­zu­su­chen. Einen Über­blick über die Medi­ka­men­te und The­ra­pien, die nor­ma­ler­wei­se ange­wen­det wer­den, bie­ten die Leit­li­ni­en. Es kann sinn­voll sein, sich hier vor­ab zu infor­mie­ren. Die fina­le Ein­schät­zung bezüg­lich Can­na­bis als Medi­zin erfolgt aber durch den behan­deln­den Arzt.

Wie stellt man einen Kos­ten­über­nah­me­an­trag für Can­na­bis bei der Kran­ken­kas­se?

Wenn das Gespräch mit dem behan­deln­den Arzt ergibt, dass Can­na­bi­no­ide als Medi­zin einen Ver­such wert sind, dann wird aber noch kein Rezept aus­ge­stellt. Vor dem ers­ten Ver­schrei­ben muss der Arzt einen hin­rei­chend medi­zi­nisch begrün­de­ten Antrag auf Kos­ten­über­nah­me an die Kran­ken­kas­se stel­len. Für die­sen Antrag gibt es Vor­dru­cke beim medi­zi­ni­schen Dienst des Bun­des. Die­ser Fra­ge­bo­gen soll­te sorg­fäl­tig aus­ge­füllt wer­den, denn die Ableh­nung der Anträ­ge erfolgt häu­fig auf­grund unzu­rei­chen­der Begrün­dung. Es hat daher Sinn, auch Stu­di­en­ergeb­nis­se bei­zu­hef­ten, die unter­mau­ern, dass Can­na­bis­me­di­ka­ti­on beim vor­lie­gen­den Krank­heits­bild schon ande­ren gehol­fen hat. Medi­zi­nisch-wis­sen­schaft­li­che Stu­di­en fin­det man online in der Natio­nal Libra­ry of Medi­ci­ne der USA. Die­se sind in der Regel eng­lisch­spra­chig. Vie­le Antrag­stel­ler machen den Feh­ler, alle Indi­ka­tio­nen auf­zu­füh­ren, die eine Can­na­bis­me­di­ka­ti­on recht­fer­ti­gen könn­ten (eine chro­ni­sche Erkran­kung kommt lei­der sel­ten allein). Statt­des­sen ist es sinn­vol­ler, sich auf eine Erkran­kung zu fokus­sie­ren und hier den Fokus auf die Begrün­dung zu legen. Ist die Kos­ten­über­nah­me bewil­ligt, stellt der Arzt ein Betäu­bungs­mit­tel­re­zept aus (BTM-Rezept) und es kann mit der The­ra­pie begon­nen wer­den.

Nega­ti­ve Aus­wir­kun­gen von Can­na­bis als Medi­zin

Can­na­bis ist aller­dings kein All­heil­mit­tel. Es wird mitt­ler­wei­le bei diver­sen Krank­heits­in­di­ka­tio­nen ver­schrie­ben. Oft hat es weni­ger Neben­wir­kun­gen als die Leit­li­ni­en­me­di­ka­ti­on. Zusätz­lich kön­nen auch par­al­lel ein­ge­nom­me­ne Medi­ka­men­te, die Neben­wir­kun­gen ver­ur­sa­chen, durch Kom­bi­na­ti­on mit Can­na­bis­prä­pa­ra­ten in eini­gen Fäl­len her­un­ter­do­siert wer­den. Der Medi­ka­men­ten­cock­tail wird so etwas ver­träg­li­cher. Can­na­bis und Can­na­bis­prä­pa­ra­te füh­ren aber nach­weis­lich auch zu Neben­wir­kun­gen. Die­se sind häu­fig mit denen eines THC-Rauschs ver­gleich­bar (13): Schwin­del, Übel­keit, Müdig­keit etc. füh­ren dazu, dass die Ein­do­sie­rung mit Can­na­bis­me­di­ka­men­ten manch­mal etwas län­ger dau­ert. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen dazu kön­nen can­na­bis­ver­schrei­ben­de Ärz­te oder Apo­the­ker aus den ent­spre­chen­den Apo­the­ken geben.

Zusam­men­fas­sung

An die­ser Stel­le soll noch ein­mal eine Zusam­men­fas­sung der wich­tigs­ten Punk­te erfol­gen:

  1. Can­na­bis als Medi­zin ist in Deutsch­land legal und wird unter bestimm­ten Umstän­den von der Kran­ken­kas­se bezahlt:
    • Eine „schwer­wie­gen­de“ Erkran­kung muss vor­lie­gen
    • Ande­re The­ra­pie­op­tio­nen kom­men nicht (mehr) in Fra­ge oder sind aus­ge­schöpft
    • Es muss eine Mög­lich­keit der Bes­se­rung durch Can­na­bis­me­di­ka­ti­on in Aus­sicht ste­hen
  2. Can­na­bis wird gegen diver­se Erkran­kun­gen bereits ver­schrie­ben. Die oben genann­te Lis­te nennt eini­ge, aber nicht alle.
  3. Selbst­or­ga­ni­sa­ti­on ist der Schlüs­sel. Die eige­ne Erkran­kung zu meis­tern und alles dar­über zu ler­nen, ist ein Vor­teil.
  4. Der Kos­ten­über­nah­me­an­trag soll­te sich auf eine Erkran­kung kon­zen­trie­ren, nicht auf alle Kom­or­bi­di­tä­ten.
  5. Auch wenn vie­le Medi­en es glau­ben machen wol­len: Can­na­bis ist kein Zau­ber­kraut. Außer­dem dau­ert es, bis man sei­ne Medi­zin bekommt und dann noch­mal etwas län­ger, bis sie wirkt wie sie soll. Neben­wir­kun­gen sind eher die Regel als die Aus­nah­me.

Habe ich was ver­ges­sen? Oder fehlt eine Erkran­kung in der obi­gen Lis­te? Dann schreib einen Kom­men­tar oder eine Mail!

Wei­ter­füh­ren­de Quel­len

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